Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftskunden (B2B)

Stand: Juli 2019

1. Anwendungsbereich/Abwehrklausel

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der NDCom Digital GmbH & Co. KG, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2 Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Für unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen, es sei denn, wir erkennen sie schriftlich an. In diesem Fall haben sie nur Geltung für den jeweiligen Einzelvertrag. Zwischen uns und dem Kunden getroffene besondere Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

 
 

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere “Angebote” sind freibleibende Aufforderungen an den Kunden, mit uns einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden annehmen. Dies geschieht im Allgemeinen durch eine Auftragsbestätigung, durch Erbringung der angebotenen Dienstleistung bzw. Lieferung der angebotenen Ware oder durch Rechnungsstellung.

2.2 Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von vier Wochen ab Eingang bei uns gebunden.

 
 

3. Vergütung

3.1 Soweit Tagessätze vereinbart sind, decken diese eine Arbeitsleistung von acht Stunden pro Werktag ab. Bei einem geringeren Stundenaufwand verringert sich dieser Satz entsprechend, bei einem höheren Stundenaufwand erhöht sich dieser Satz entsprechend je voller Stunde.

3.2 Reisekosten sowie Spesen und sonstige Nebenkosten sind nicht in der Vergütung enthalten und werden nach dem entstandenen Aufwand und gegen Beleg von uns in Rechnung gestellt. Reisezeiten sind nur bei Einsätzen von acht Stunden pro Tag im Tagessatz enthalten. Bei Einsätzen unter acht Stunden wird die Reisezeit (bis maximal zum Tagessatz) ebenfalls berechnet.

3.3 Wir rechnen monatlich, falls vereinbart unter Vorlage von Tätigkeitsnachweisen, ab. Beanstandungen eines Tätigkeitsnachweises müssen uns innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls gilt der Tätigkeitsnachweis als genehmigt.

3.4 Die Vergütung ist nach Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.

3.5 Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gültigen Umsatzsteuer.

3.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.7 Nimmt der Kunde vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise entgegen dem Vertrag nicht in Anspruch, haben wir dennoch einen Vergütungsanspruch wie bei Erbringung der vertragsmäßig anfallenden Leistungen; wir sind hierauf personell und technisch eingestellt. Die vom Kunden in diesem Fall zu zahlende Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 80 % der Vergütung bei vertragsgemäßer Abwicklung, es sei denn, der Kunde weist höhere oder wir geringere ersparte Aufwendungen nach.

 
 

4. Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Wir werden den Kunden über die gestalterischen Möglichkeiten und möglichen Funktionalitäten der Projekte beraten. Wir werden den Kunden über allgemeine Erkenntnisse, die wir von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern (z.B. im Hinblick auf Ladezeiten, Gewichtung von Texten und graphischen Elementen) haben, informieren.

4.2 Wir werden Programmiersprachen verwenden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Wir werden mit dem Kunden die Bildschirmauflösung und die Internet-Browser abstimmen, auf denen die Webseite zu gestalten ist.

4.3 Über den Support nach Beendigung dieses Vertrages ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.

 
 

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Die erfolgreiche Erbringung der Dienstleistungen durch uns erfordert die intensive Zusammenarbeit mit dem Kunden. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist. Kosten, die uns aus einer Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5.2 Der Kunde stellt uns die in die Projekte einzubindenden Inhalte zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte darauf zu prüfen, ob sie sich für die mit dem Projekt verfolgten Zwecke eignen. Wir werden allerdings auf offenkundige Fehler hinweisen. Wir werden dem Kunden mitteilen, in welcher Form und in welchem Dateiformat die Inhalte bereitzustellen sind. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung fremder Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte gegen uns geltend gemacht werden.

5.3 Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme abstellen, die bevollmächtigt sind, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.

5.4 Wenn wir dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen, insbesondere wenn Freigaben zur Fortführung der Arbeiten erforderlich sind, und uns Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich mitteilen bzw. die Freigaben erteilen.

5.5 Der Kunde stellt sicher, dass er die für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Texte, Bilder, Logos, Freigaben) rechtzeitig erbringt. Es handelt sich um eine wesentliche Pflicht des Kunden. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, sind wir von der Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen befreit.

5.6 Der Kunde ist für die mindestens arbeitstägliche Sicherung des gesamten Datenbestands verantwortlich, sofern nicht häufigere Datensicherungen (z. B. vor Tests) angemessen oder erforderlich sind.

5.7 Änderungen seiner Hard- und Softwareumgebung wird der Kunde, soweit für die Dienstleistungen relevant (im Zweifelsfalle wird sich der Kunde mit uns abstimmen) uns möglichst frühzeitig mitteilen und uns über sämtliche geplanten Änderungen seiner Hard- und Softwareumgebung rechtzeitig informieren, da sich anderenfalls der Dienstleistungsaufwand erheblich erhöhen kann.

5.8 Sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden sind für uns kostenlos.

 
 

6. Durchführung des Vertrags, Leistungsänderungen, Verzug

6.1 Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Der Kunde ist dennoch verpflichtet, Software durch aktuelle Virenschutzprogramme vor Einsatz auf seinen Systemen zu untersuchen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, bevor er uns Daten oder Programme zu Verfügung stellt, diese mit aktuellen Virenschutzprogrammen zu untersuchen.

6.2 Beide Parteien können Änderungen, insbesondere Ergänzungen, des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Auf einen schriftlichen Änderungsvorschlag des Kunden wird werden wir unverzüglich, innerhalb von 10 Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf Leistungen, Kosten und Termine hat. Falls die Prüfung des Änderungsvorschlags selbst Auswirkungen auf Termine haben kann, werden wir den Kunden vor Beginn der Prüfung informieren. Für eine erforderliche umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen eine gewünschte Änderung durchführbar ist, können wir eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Anbieter den Kunden vorher auf die Notwendigkeit dieser Prüfung hinweist und der Kunde einen entsprechenden Auftrag gibt. Im Falle eines Änderungsvorschlages des Auftragnehmers hat der Kunde unverzüglich innerhalb von 10 Werktagen mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt. Wird die Zustimmung nicht erklärt oder verweigert, setzen wir nach der bestehenden Leistungsbeschreibung die Tätigkeiten fort.
Änderungen des Leistungsumfangs sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren.

6.3 Bei Verzug des Auftragnehmers kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er uns eine angemessene Frist zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung gesetzt hat mit der gleichzeitigen Androhung, dass danach die Annahme der Leistung verweigert werde.

6.4 Wir können Dritte (z.B. Subunternehmer, freie Mitarbeiter) zur Leistungserbringung einsetzen.

 

7. Rechte

7.1 Nach vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde an urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnissen, die wir unter diesem Vertrag erbringen, ein ausschließliches, übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, diese Arbeitsergebnisse in der von uns erstellten Webseite zu nutzen. Das Recht zur Nutzung wird dem Kunden nur zur Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Teilen der Webseite im Internet eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. Der Kunde darf die Webseite sowie die Software, aus der die Webseite besteht, weiterentwickeln oder sonst bearbeiten, jedoch nur für eigene Zwecke. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Bearbeitungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Webseite durch Dritte als eigene Webseite dienen.

7.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind wir nur verpflichtet, dem Kunden die Arbeitsergebnisse frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter in Deutschland (“Schutzrechte”) zu verschaffen.

7.3 Sämtliche Rechte an Modellen, Methoden, Ideen, Know-how und Nutzungsrechte, die wir zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einsetzen, verbleiben bei uns.

7.4 An geeigneten Stellen werden in die Webseite Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise, ohne die schriftliche Zustimmung von uns zu entfernen oder zu ändern.

7.5 Sobald der Kunde die Vergütung vollständig bezahlt hat, werden wir dem Kunden den Quellcode vollständig zur Verfügung stellen, sofern es sich um eine Auftragsentwicklung handelt und keine anderen Lizenz- oder Geschäftsbedingungen dem entgegenstehen.

 
 
 
 

8. Rechte des Kunden bei Mängeln

Erbringen wir werkvertragliche Dienstleistungen, hat der Kunde bei Sach- und Rechtsmängeln folgende Rechte und Pflichten:

8.1 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels setzen die unverzügliche Rüge des Mangels nach Entdeckung voraus.

8.2 Eine Mängelrüge soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels beinhalten. Der Kunde wird dem uns auf Anforderung soweit möglich und zumutbar Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die wir zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigen.

8.3 Der Kunde gibt uns Gelegenheit, Mängelrügen zu überprüfen. Stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, ist der Kunde verpflichtet, uns den für die Überprüfung entstehenden Aufwand zu ersetzen.

8.4 Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß § 9 “Haftung” verlangen. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit.

8.5 Ansprüche wegen eines Mangels verjähren ein halbes Jahr (6 Monate) nach Ablieferung der Webseite/Software oder des betreffenden Teils der Webseite/Software, es sei denn, wir haben den Mangel durch vorsätzliches oder arglistiges Verhalten verursacht oder eine Garantie übernommen (“Mängelhaftungsfrist”).

 

9. Haftung

9.1 Die Haftung des Auftragnehmers wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch gesetzliche Vertreter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag von 5.000,00 € je Schadensfall. Wir haften jedoch unbeschränkt für schuldhaft von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden des Kunden an Leib, Leben und Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen garantierter Beschaffenheiten.

9.2 Wir haften jedoch nicht für Vermögens-, mittelbare oder Folgeschäden wie z.B. entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, entgangene Nutzungen.

9.3 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.

9.4 Andere oder weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

9.5 Ersatzansprüche des Kunden verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Mängeln – ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs, spätestens aber ein Jahr nach Beendigung des Vertrags; es sei denn, die Ansprüche beruhen auf uns zurechenbarem vorsätzlichen oder arglistigem Verhalten.

9.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.7 Unsere Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf die von unserer Haftpflichtversicherung gedeckten Tatbestände und Schadensummen.


 

10. Datenschutz, Vertraulichkeit

10.1 Der Kunde wird uns über besondere Erfordernisse des Datenschutzes und der Geheimhaltung informieren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt.

10.2 Wir können den Namen des Kunden zu Marketingzwecken in eine Referenzliste (auch auf unseren Internetseiten) aufnehmen und bekannt geben, dass eine Geschäftsbeziehung zu ihm besteht, sowie dass dieser Vertrag mit dem Kunden abgeschlossen wurde. Zudem behalten wir uns das Recht vor einen Verweis von der Seite des Kunden auf unsere Seite zu platzieren; alle sonstigen Werbehinweise bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden.

10.3 Der Kunde wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere technische und kaufmännische Informationen, die er von uns in Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält, vertraulich und wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse behandeln.

10.4 Punkt 10.2 gilt ausdrücklich auch bei der Erstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen für Dritte im Namen oder Auftrag des Kunden.

 

11. Kündigung

11.1 Der Vertrag kann von uns bis zur Fertigstellung des Projekts aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Hierzu zählen insbesondere Zahlungsverzug des Kunden (z.B. bei Teilzahlungen), sowie die Feststellung der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden.

Punkt 3.7 dieser Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.

 
 

12. Sonstiges

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl wirksam. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen so durch wirksame zu ersetzen, dass der mit dem Vertrag verfolgte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dies gilt entsprechend im Falle einer von den Parteien nicht gewollten Regelungslücke oder im Falle von unerfüllbaren Bestimmungen.

12.2 Es gilt deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

12.3 Gerichtsstand ist Altötting. Wir sind aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.